Die Höhe der Wegzugssteuer wird durch einen fiktiven Verkauf der Anteile zum Zeitpunkt deines Wegzugs berechnet.
Dafür schätzt das Finanzamt den aktuellen Wert deiner Anteile, oft anhand des durchschnittlichen Jahresgewinns der letzten drei Jahre multipliziert mit dem Faktor 13,75. Diese Methode kann zu einer hohen Steuerbelastung führen. Deshalb empfehlen wir dir, einen eigenen Gutachter mit der Berechnung der Anteilswerte zu beauftragen.
Hier ein Rechenbeispiel:
Würde der durchschnittliche Jahresgewinn deiner GmbH im Wegzugsjahr 100.000 Euro betragen, würde dir die Finanzbehörde einen Anteilswert in Höhe von 1,375 Millionen Euro unterstellen.
Wenn du als steuerpflichtige Person einen Anteil von 100 Prozent an dieser GmbH gehabt und du dieses Unternehmen zunächst für 375.000 Euro gekauft hättest, würde dir das Finanzamt einen Wertzuwachs von 1 Million Euro unterstellen.
In Übereinstimmung mit dem Teileinkünfteverfahren sind 60% der Einnahmen aus Kapitalgesellschaften von der Einkommenssteuer betroffen. Würdest du in diesem Beispiel dem Einkommenssteuer-Höchstsatz von 42% unterliegen, ergäbe sich daraus folgendes Ergebnis:
42% Einkommenssteuer und 60% Teileinkünfteverfahren mit einem geschätzten Wertzuwachs von 1 Mio. Euro = 252.000 EUR Wegzugssteuer.